UVP, Strategische Umweltprüfung, Umweltprüfung in der Bauleitplanung

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Umweltverträglichkeitsprüfung /
Strategische Umweltprüfung /
Umweltprüfung in der Bauleitplanung

In der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt (Schutzgüter nach § 2 UVPG) beschrieben und bewertet. Die UVP stellt damit das klassische Instrument zur Umweltvorsorge dar. In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sind alle zur Entscheidung über das Vorhaben erforderlichen Informationen zusammenzustellen.

Im Sommer 2005 wurde das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung neu gefasst. Unter anderem wurde mit der Neufassung die Strategische Umweltprüfung eingeführt, welche auf bestimmte im UVPG in Anlage 3 aufgeführte Pläne und Programme anzuwenden ist (z.B. Hochwasserschutzpläne, Lärmminderungspläne). Anlage 1 des UVPG führt weiterhin Schwellen- und Prüfwerte auf, über die festgestellt werden kann, ob ein Vorhaben einer UVP-Pflicht unterliegt oder ob zunächst eine Vorprüfung durchzuführen ist, deren Ergebnis über die UVP-Pflichtigkeit entscheidet.

Für den Bereich der Bauleitplanung wurde bereits 2004 im Rahmen einer Baugesetzbuchänderung eine Anpassung an die EU-Richtlinie durch Einführung der Umweltprüfung vorgenommen. Im Rahmen der Umweltprüfung wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung behandelt, sonstige Auswirkungen auf die Umwelt prognostiziert sowie in Abhängigkeit des Einzelfalls eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung münden in den sogenannten Umweltbericht, welcher Teil der Begründung des Bauleitplans ist. Einen einheitlichen Aufbau des Umweltberichts gibt die Anlage zum Baugesetzbuch vor. Im wesentlichen wird durch die Umweltprüfung eine stärkere Systematisierung erreicht, inhaltlich stellt der Umweltbericht eine Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Umwelt dar, die bislang an verschiedenen Stellen der Bauleitplanbegründung zu finden waren.

Mustergliederung

Ob UVP, Strategische Umweltprüfung oder Umweltprüfung gemäß BauGB, mit der Betrachtung der Schutzgüter "Mensch" sowie "Kultur- und Sachgüter" geht das UVPG über die Inhalte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung hinaus. Gleichfalls gibt es eine Reihe von inhaltlichen Überschneidungen, die eine integrierte Bearbeitung von UVS und LBP nahelegen: so ist die Bestandsaufnahme für die UVS und den LBP weitgehend identisch, die Beschreibung der Umweltauswirkungen in der UVS und die Konfliktanalyse im LBP zum großen Teil deckungsgleich.

Ein wesentlicher Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung stellt die vergleichende Untersuchung von Vorhabenvarianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt dar: auf der vorgelagerten Planungsebene (Raumordnungsverfahren) können so z.B. unterschiedliche Linienführungen von Straßen miteinander verglichen werden; auf der Planfeststellungsebene bezieht sich der Variantenvergleich auch auf verschiedene Ausgestaltungen eines Vorhabens, wie z.B. die Überführung eines Bahnübergangs mit Brückenbauwerk bzw. die Unterführung durch ein Tunnelbauwerk.

Praxisbeispiel

Variantenvergleich für eine Ortsumfahrung (LA Vogl/Kloyer / Büro U-Plan 2000): Oft sind verschiedene Standorte oder Linienführungen für ein Vorhaben denkbar. Neben bautechnischer Realsierbarkeit, verkehrlichen Aspekten sowie den mit den einzelnen Varianten verbundenen Kosten sind die Auswirkungen auf die Umwelt in die Entscheidung über das Vorhaben einzustellen. Für letztere liefert die Umweltverträglichkeitsstudie die erforderlichen Informationen. Die Visualisierung der Ergebnisse ist Voraussetzung für die Diskussion der oft komplexen Zusammenhänge in der Öffentlichkeit.

Praxisbeispiel

Referenzen