UVP, Stratgische Umweltprüfung, Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Landschaftspflegerische Begleitplanung

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Bayerischer Leitfaden

U-Plan (Startseite) - Eingriffsregelung / UVP

Eingriffsregelung / UVP

Bauvorhaben sind nicht selten mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Als Grundlage für deren Genehmigung ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu berücksichtigen. Mit der Schrittfolge

  • Vermeidung bzw. Minderung von Beeinträchtigungen
  • Ausgleich (gleichartige Wiederherstellung)
  • Ersatz (gleichwertige Wiederherstellung)
  • Ersatzzahlung (monetäre Kompensation)

stellt die Eingriffsregelung ein modernes Instrument der Nachhaltigkeit dar, mit dem die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Landschaftsbildqualität dauerhaft erhalten werden soll.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist seit 2004 die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung als Teil der Umweltprüfung zu behandeln.