Erfolgskontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Monitoring gemäß BauGB

Baumkataster / Verkehrssicherheit von Bäumen

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Baumkataster

Städte und Gemeinden können ihren Baumbestand in einem Baumkataster systematisch erfassen: Die im Gemeindebesitz befindlichen Bäume werden hinsichtlich Art, Alter, Höhe, Stammumfang, Standort, Schädigungen von Krone, Stamm und Wurzel etc. beschrieben. Erhält die Gemeinde mit einem Baumkataster einen leicht aktualisierbaren Überblick über den gemeindlichen Baumbestand, so unterstützt ein Baumkataster zugleich die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde. Ein Baumkataster ist die Grundlage für eine rechtlich sichere und kosteneffiziente (da an dem Bedarf des jeweiligen Baumes orientierte) Durchführung der erforderlichen Baumkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum.

Verkehrssicherheit von Bäumen

Bäume verbessern mit ihren vielfältigen Funktionen als Straßenbegleitgrün inner- und außerorts, als Alleen sowie als Einzelbäume oder Baumgruppen an Wegen und auf Plätzen unseren Lebensraum. Wenn sie sich frei entfalten können, entwickeln sie sich entsprechend ihrer natürlichen Bedingungen. Enge Nachbarschaft zu anderen Bäumen oder Gebäuden schränkt ihre freien Entfaltungsmöglichkeiten ein. Wachsen Bäume z.B. unter mangelnden Licht- oder Bodenverhältnissen oder in räumlicher Enge, passen sie ihren Habitus den extremen Standortbedingungen an.

Durch viele Umwelteinflüsse werden vor allem die Stadtbäume stark beansprucht und gefährdet. Dadurch können sie selbst - z.B. durch abbrechende Äste oder durch ihr Umstürzen - zur Gefahr werden. Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten und Schäden durch Bäume zu verhindern, sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig. Die Verkehrssicherheit unterliegt dabei dem Baumeigentümer, d.h. im öffentlichen Raum der Gemeinde.

Als anerkanntes Regelwerk für die Kontrolle von Bäumen gilt die "Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen".

Das Büro U-Plan übernimmt entsprechend der dortigen fachlichen Vorgaben für Gemeinden die Erst- und Regelkontrolle von Bäumen. Dabei werden 2 Zielsetzungen verfolgt:

  • Zum einen wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Kontrollpflichten der Gemeinde erfüllt sind und somit für die Gemeinde eine "Enthaftung" gegeben ist. Notwendige Maßnahmen wie
    • Herstellen der Verkehrssicherheit: Lichtraumprofil freischneiden: Durchfahrtshöhe 4,5 m und Durchgangshöhe 2,5 m,
    • Entfernung von trockenen Ästen,
    • Kronenentlastung durch Kroneneinkürzung,
    • Kronensicherung mit Gurten,
    • Fällung nicht mehr erhaltenswerter Bäume,
    • Kronenpflege: am älteren Baum werden Fehlentwicklungen der Krone korrigiert, z.B durch Kronenteileinkürzungen,
    • Behandlung von Baumschäden
    werden eingeleitet.
  • Zum anderen wird der Aufwand für zukünftige Kontrollen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, indem für jeden Baum entsprechend seinem Zustand Kontrollintervalle festgelegt werden.

Die Erfassung der Bäume in der Erstaufnahme und die jeweiligen Ergebnisse der Regelkontrollen erfolgen EDV-gestützt. Die Kontrollbögen dienen dem Nachweis, dass die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Referenzen